Auktionsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von AUKTIONSHAUS FINE ART
Auktionshaus Fine Art ist eine Marke vom KUNSTHANDEL HELLMANN ( kunsthandel-hellmann.de )
Versteigerungsbedingungen -Auktionsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen werden mit der persoenlichen, telefonischen, schriftlichen Teilnahme oder der Teilnahme an den LIVE-Auktionen an den Auktionen sowie dem Nach- und Freihandverkauf anerkannt.
1. Die Firma AUKTIONSHAUS FINE ART (im folgenden Auktionshaus genannt) vermittelt und fuehrt Versteigerungen durch. Die Versteigerungen werden durch den jeweiligen Auktionator angemeldet und durchgefuehrt.
2. Die Auktion erfolgt freiwillig im Namen und fuer Rechnung der Auftraggeber, mit Ausnahme der Eigenware, die durch einen Stern vor dem Schaetzwert oder Limitpreis gekennzeichnet wird. Mit den Ziffern in Klammern, nach der Objektbeschreibung, wird der Besitzer bzw. Auftraggeber kenntlich gemacht.
3. Saemtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstaende koennen vor der Versteigerung besichtigt und geprueft werden. Die Gegenstaende sind gebraucht. Die Katalog-Beschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Verkauft wird unter Ausschluss der Gewaehrleistung. Unter www.auktionshaus-fine-art.de kann der Katalog online besichtigt werden. In den Geschaeftsraeumen haftet jeder Besucher fuer jeden durch ihn verursachten Schaden an den Versteigerungsobjekten bzw. der Einrichtung.
4. Der Versteigerer haftet bei Leistungsstoerungen nur fuer Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit. Dies gilt auch fuer Erfuellungs- und Verrichtungsgehilfen des Versteigerers.
5. Die Gegenstaende werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Der jeweilige Zustand der Objekte, insbesondere geringe Beschaedigungen sowie Altersspuren sind im Limitpreis beruecksichtigt.
6. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern ausserhalb der Reihenfolge des Kataloges anzubieten, zu vereinen, zu trennen oder zurueckzuziehen.
7. Der Zuschlag wird an den Hoechstbietenden erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein uebergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder verweigern. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben kein hoeheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zuruecknehmen und die Sache erneut anbieten, wenn irrtuemlich ein rechtzeitig abgegebenes sichtbares Gebot uebersehen worden ist. Es wird gewoehnlich um 10 % gesteigert.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr fuer Schaden und Verlust auf den Ersteigerer ueber. Das Eigentum an der versteigerten Sache geht erst mit vollstaendiger Bezahlung an den Erwerber ueber.
9. Wird das mit dem Einbringer vereinbarte Limit nicht erreicht, erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Das Angebot zum Limit an das Publikum bleibt jedoch bestehen und das Objekt kann bei Nachgebot des Limits auch an einen anderen Interessenten abgegeben werden. Tritt dieser Fall nicht ein, wird der Vorbehaltsbieter unterrichtet. Gebote mit Vorbehalts-Zuschlaegen sind fuer den Bieter vier Wochen verbindlich, fuer den Versteigerer jedoch freibleibend.
10. Zum Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 25 % an den Versteigerer zu entrichten, zzgl. der auf das Aufgeld anfallenden gesetzl. Mehrwertsteuer. Kunsthaendlern, die einem berufsstaendigen Verband angehoeren, wird ein Kollegenrabatt von 2 % eingeraeumt. Eigenware ist mit einem * gekennzeichnet und es wird auf die Endsumme (Zuschlag + Aufgeld) die Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Waehrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen beduerfen der Nachpruefung. Irrtum vorbehalten.
Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag faellig und zahlbar in bar oder gegen Scheck mit Vorlage der Scheckkarte. Die Forderung auswaertiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird mit Rechnungsstellung faellig. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Ersteigerers. Zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§26 UrhG) ist das Auktionshaus bei allen Originalwerken der bildenden Kunst, die nach 1900 entstanden sind, verpflichtet, auf den Verkaufserloes eine Abgabe an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst in Hoehe von 5 % zu entrichten (mit Ausnahme von Photographien und Buechern). Diese wird dem Kaeufer haelftig in Hoehe von 2,5% in Rechnung gestellt. Bei bereits erfolgter Abrechnung ist das Auktionshaus weiterhin berechtigt, diese Gebuehren nachzufordern.
11. Zahlungsverzug verpflichtet den Ersteigerer zur Bezahlung eines Verzugszinses in Hoehe von 8 % ueber dem jeweiligen Basis-Zinssatz der Europaeischen Zentralbank. Vorbehaltlich eines weiteren Verzugsschadens kann daneben mit der zweiten Mahnung ein Saeumniszuschlag in Hoehe von 3 % der Gesamtforderung erhoben werden. Durch Verzug des Ersteigerers entsteht dessen Vorleistungspflicht hinsichtlich des geschuldeten Kaufpreises. Der Versteigerer kann wahlweise Erfuellung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfuellung verlangen. In letzterem Fall verliert der Ersteigerer seiner Rechte aus dem Zuschlag und die Sache kann auf einer neuen Auktion noch einmal versteigert werden. Fuer einen evtl. Mindererloes haftet der Ersteigerer, auf einen Mehrerloes hat er keinen Anspruch.
12. Ersteigerte Gegenstaende werden erst nach vollstaendiger Begleichung aller offenen Forderungen des Auktionshauses herausgegeben. Die Ausgabe von ersteigerten Gegenstaenden und das Erstellen von Rechnungen, insbesondere waehrend oder gleich nach der Auktion, geschieht unter dem Vorbehalt, dass kein Irrtum unterlaufen ist.
13. Der Erwerber verpflichtet sich, die ersteigerten Gegenstaende innerhalb von 7 Tagen abzuholen. Der Versteigerer uebernimmt keine Haftung fuer Verlust oder Beschaedigungen. Eine Versendung ersteigerter Gegenstaende erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers nach schriftlicher Versandanweisung. Nach Ablauf von 14 Tagen ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofuer pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von bis zu E 5,00 zzgl. Mehrwertsteuer anfallen koennen. Dem Ersteigerer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Hoehe angefallen sind.
14. Schriftliche Gebote werden im Interesse des Bieters durchgefuehrt. Der auf dem Auftragsformular vermerkte Preis gilt als Hoechstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Bieterauftraege koennen nur dann verbindlich ausgefuehrt werden, wenn sie deutlich ausgefuellt und unterschrieben sind und einen Tag vor Auktionsbeginn vorliegen. Gebote per E-Mail koennen nicht beruecksichtigt werden. Verbindlich ist die angegebene Katalognummer und nicht der Titel des Objekts.
15. Telefonbieter werden auf Kosten des Versteigerers vor Aufruf der gewuenschten Position angerufen, wenn hierfuer rechtzeitig ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Auftraege dieser Art koennen nur ausgefuehrt werden bei einem Limitpreis ab E 250,00. Fuer das Zustandekommen der Telefonverbindung kann eine Gewaehr nicht uebernommen werden.
16. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemaess auch fuer den Nachverkauf nach der Auktion oder fuer den Freiverkauf.
17. Erfuellungsort ist Leipzig. Soweit vereinbar ist Gerichtsstand Leipzig. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18. Kaeufer und Verkaeufer koennen nach Abschluss der Auktion vom Versteigerer die Anschrift des Vertragspartners erfahren.
19. Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgen ausschliesslich zur staatsbuergerlichen Aufklaerung, zu Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- oder Lehrzwecken bezueglich historischer Vorgaenge.
20. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen davon unberuehrt ( salvatorische Klausel).
Einlieferungsbedingungen- Auktionsbedingungen:
1. Die Einlieferer von Versteigerungsobjekten erhalten den vollen Betrag, der nach dem 3. Zuschlag genannt wurde, abzueglich einer Versteigerungsgebuehr von 23% zzgl. gesetzl. MwSt. Sollte der Einlieferer die Ware vor der Versteigerung zurueckziehen, so zahlt er an den Versteigerer eine Gebuehr von 25% des vereinbarten Limitpreises. Dem Einlieferer ist der Nachweis gestattet, dass dem Versteigerer ein Schaden ueberhaupt nicht oder wesentlich geringer als die Pauschale entstanden ist. Die Kosten fuer Abbildungen im Katalog werden pauschal mit 80,00 Euro und die Online-Praesentaion mit 10,00 Euro, pro Abbildung berechnet und vereinbart.
2. Auktionshaus Fine Art versteigert als Vermittler im Auftrage des Einlieferers.
3. Der Versteigerungsauftrag erlischt zwei Monate nach dem vereinbarten Versteigerungstermin. Falls nicht anders vereinbart.
4. Auktionshaus Fine Art setzt die Schaetzpreise fest . Die Limitpreise werden mit beiderseitigen Einverstaendnis festgestellt und liegen in der Regel bei 2/3 der Schaetzpreise. Unter diesem Limit darf nur unter Vorbehalt zugeschlagen und muss die Genehmigung des Einlieferers zur Abgabe eingeholt werden.
5. Der Einlieferer hat, wenn nicht anders vereinbart, die Versteigerungsabrechnung persoenlich abzuholen. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, hat der Auftraggeber seine Entscheidung schriftlich so rechtzeitig mitzuteilen, dass der Bieter bei normaler Geschaeftsabwicklung benachrichtigt werden kann.
6. Die Katalogabbildung erfolgt, soweit nicht anders vermerkt, nach freiem Ermessen des Versteigerers. Die Kosten dafuer gehen auch bei einem Nichtverkauf zu Lasten des Einlieferers.
7. Der Einlieferer haftet fuer Angaben welche Echtheit, Ursprung und Alter der von ihm eingelieferten Sache betreffen. Der Versteigerer wird beauftragt, die eingelieferten Gegenstaende auf Kosten des Eigentuemers zu versichern. Die Versicherungspraemie betraegt fuer den Zeitraum der Einlieferung 5% vom vereinbarten Limitpreis. Der Versteigerer haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht, es sei denn, ihm falle Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit zur Last.
8. Der Einlieferer stimmt zu, dass im Falle folgerechtspflichtiger Verkaeufe nach dem Urheberrechtsgesetz sein Name und seine Anschrift auf Verlangen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst in Bonn mitgeteilt wird. Wuenscht der Einlieferer Geheimhaltung, so verpflichtet er sich, dem Versteigerer einen Anteil in Hoehe von fuenf vom Hundert des Verkaufserloeses zuzueglich gesetzlicher Mehrwertsteuer auf diesen Anteil zu zahlen, den dieser dann fuer ihn abfuehrt.
9. Gold- und Silbergegenstaende duerfen unter dem Marktwert versteigert werden.
10. Nicht versteigerte Gegenstaende verbleiben 4 Wochen nach der Auktion im Auktionshaus und koennen zu dem vereinbarten Mindestpreis freihaendig verkauft werden.
11. Als Benachrichtigung fuer die Versteigerung von eingelieferten Objekten gelten die jeweiligen Kataloge oder Hauslisten deren Schutzgebuehr zu entrichten ist.
12. Die Versteigerungsabrechnung erfolgt vier bis sechs Wochen nach der Versteigerung vorbehaltlich erfolgter Bezahlung und uebernahme der ersteigerten Objekte durch den Ersteigerer.
13. Bei Schaetzungen von Gegenstaenden, die nicht zur Auktion gelangen, berechnet der Versteigerer 3% vom Schaetzpreis sowie die anfallenden Fahrtkosten.
14. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Einlieferers.
15. Muendliche Absparchen beduerfen der Schriftform
16. Gerichtsstand fuer beide Teile ist Leipzig.
17. Auktionshaus Fine Art kann ohne Angaben von Gruenden vom Vertrag zuruecktreten.
Allgemeines – Auktionsbedingungen
Bieternummern
Bieternummern werden vor Beginn der Auktion sowie waehrend der gesamten Vorbesichtigung ausgegeben. Bitte bewahren Sie diese Bieternummern bis zur Rueckgabe sorgfaeltig auf, denn fuer missbraeuchliche Verwendung durch Dritte uebernimmt das Kunstauktionshaus keine Haftung. Etwaige Schaeden gehen zu Lasten des Kunden, dem die Bieternummer ausgehaendigt wurde. Bitte behalten Sie die Bieternummer waehrend der gesamten Auktion bei sich und legen Sie diese nicht unbeaufsichtigt ab.
Sitzplazreservierung
Sitzplaetze stehen nur in beschraenkter Anzahl zur Verfuegung. Wir bitten um rechtzeitige Reservierung und um Verstaendnis, dass die Plaetze nur bis zum Auktionsbeginn freigehalten werden koennen.
Schriftliche Gebote (Bietauftraege)
Wer am persoenlichen Erscheinen bei der Auktion gehindert ist, kann sich des einliegenden Auftragsformulars (schriftl. Gebot) bedienen. Der darauf vermerkte Preis gilt als Hoechstgebot (ohne Aufgeld und darauf entfallende MwSt.). Dieses Gebot wird nur in soweit in Ihrem Auftrag ausgefuehrt, als andere Gebote ueberboten werden muessen. Der Zuschlag kann also auch darunter erfolgen. Die Bietauftraege koennen nur verbindlich aus- gefuehrt werden, wenn sie in Druckschrift ausgefuellt sind und spaetestens einen Tag vor Auktionsbeginn vorliegen. Hierbei ist die Katalognummer und nicht die Bezeichnung des Gegenstandes verbindlich. Bietauftraege werden Interesse wahrend und ohne zusaetzliche Kosten ausgefuehrt.
Beratung
Waehrend der Geschaeftszeiten und der Vorbesichtigung stehen Ihnen unsere Katalog-Sachbearbeiter auf Wunsch gerne zur Verfuegung. Wir bitten um Verstaendnis, dass telefonische Auskuenfte zu den einzelnen Objekten nur verbindlich sind, wenn sie schriftlich bestaetigt werden.
Zum Katalog
Preise
Die im Katalog angegebenen Preise sind als Startpreis, Limit- oder Schaetzpreise gekennzeichnet.
Abbildungen
Fuer die im Abbildungsteil angegebenen Bildunterschriften bzw. Katalognummern wird keine Garantie uebernommen. Massgeblich ist die im Text angegebene Positionsnummer.
Massangaben
Bei den Gemaelden ist die Hoehe der Breite vorangestellt.
Kuenstler-Index
Zu den entsprechenden Objekten befindet sich ein Index im hinteren Teil des Kataloges.
Signaturen
bei Gemaelden, Aquarellen und Zeichnungen sind nach bestem Wissen angegeben. Sie werden mit „signiert“ (sign.) bzw. „monogrammiert” (monogr.) angegeben, wenn die Signatur unserer Auffassung nach vom Kuenstler eigenhaendig angebracht wurde. Schriftzeichen werden als „bezeichnet“ (bez.) ausgewiesen, wenn nicht feststeht, ob sie vom Kuenstler selbst oder von fremder Hand angebracht wurden.Ist ein Gemaelde einem bestimmten Kuenstler „zugeschrieben“ (zugeschr.) bzw. mit „Werkstatt des“ angefuehrt, so basiert diese Angabe auf der Einschaetzung des Sachbearbeiters und ist nicht gesichert.
Provenienzen / Expertisen
Sollten diese bekannt sein bzw. bei der Einlieferung des Objektes vorliegen, so werden sie bei der Katalogbeschreibung angegeben. Dies gilt auch fuer Austellungen, bei denen ein Objekt eventuell beruecksichtigt war.
Erhaltungszustand
Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien im Rechtssinne dar. Es wird geraten, sich vom Zustand der Sache zu ueberzeugen oder schriftlich nachzufragen. Bitte beachten Sie unsere Versteigerungsbedingungen. Die im Katalog angegebenen Zustandsbeschreibungen sind nur als Anhaltspunkte fuer wichtige Beschaedigungen gedacht. Der individuelle Zustand der einzelnen Auktionsobjekte ist allgemein bei den Schaetzpreisen beruecksichtigt. Normale, altersbedingte Gebrauchsspuren werden nicht gesondert erwaehnt. Auf „Beschaedigungen“ (besch.), „Bestossungen“ (best.) und „Restaurierungen“ (rest.) wird in der Katalogbeschreibung hingewiesen, sofern diese fuer den Sachbearbeiter erkennbar waren. Da auf diese nur global hingewiesen werden kann, steht es den Interessenten frei, sich ueber Ausmass, Umfang bzw. Art selbst zu erkundigen.
Wir bitten um Beachtung –Auktionsbedingungen
Zahlungsmodalitaeten
Wir bitten freundlichst um Beachtung, dass im Auktionswesen Barzahlung erforderlich ist (bitte beachten Sie diesbezueglich Punkt 8 der Versteigerungsbedingungen.) In diesem Zusammenhang bitten wir Kunden, die unserem Haus bisher nicht als Kaeufer bekannt sind, um Verstaendnis, dass eine Warenabholung nur gegen Barzahlung oder Vorlage eines bankbestaetigten Schecks erfolgen kann, bzw. wenn der Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben ist. Kreditkarten koennen nicht akzeptiert werden.
Fernmuendliche Auskuenfte
Telefonische Auskuenfte waehrend oder unmittelbar nach der Auktion ueber die Versteigerung betreffende Vorgaenge – insbesondere ueber Zuschlaege und Zuschlagpreise – sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestaetigt werden.
Auktionsnachverkauf
Fuer den Auktionsnachverkauf (Freiverkauf) gelten die Versteigerungsbedingungen in gleichem Masse. Die gueltigen Preise erbitten wir jeweils zu erfragen. Diese verstehen sich auch im Nachverkauf exklusive Aufgeld und MwSt. Wir bitten um Verstaendnis, dass keine Reservierungen vorgenommen werden koennen.
Hinweis fuer auslaendische Kaeufer
Da die Mehrwertsteuer nur auf die Provision und damit auf eine Inlandsdienstleistung erhoben wird, ist sie fuer auslaendische Bieter nicht erstattungsfaehig (s. Punkt 9 der Verst.-Bedingungen).
To the attention of our freign clients
As the German Value Added Tax is charged on the auctioneers provision only, it cannot be refunded to our foreign clients, because the V.A.T. on services is not refundable (see item 9 of our conditions of sale).
General trading conditions of AUKTIONSHAUS FINE ART